Das Arbeitsruhegesetz regelt Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe sowie die Ausnahmen davon. Für bestimmte besondere Orte und Betriebe gibt es Sonderbestimmungen. Dazu gehören Märkte, Messen, Verkehrsbetriebe, Heil- und Pflegeanstalten und Kuranstalten, Apotheken sowie Betriebe des Bewachungsgewerbes.
Wohl kaum ein anderes Teilgebiet des Arbeitsrechts ist für die praktische Rechtsanwendung so schwer zugänglich wie das Arbeitszeitrecht. Andererseits spielt die Gestaltung der Arbeitszeit für die Betroffenen eine ganz entscheidende Rolle. Klarheit und ausreichende Information über die Rechtsgrundlagen sind für sie deshalb besonders wichtig.